Unzustellbarkeit von E‑Mails aufgrund blockierter IP‑Adressen beheben

Manchmal können Ihre E-Mails oder die Ihrer Nutzer nicht zugestellt werden, da der Empfänger die IP-Adresse blockiert hat. Alle E-Mails von dieser Adresse werden dann als unzustellbar zurückgewiesen. Bei manchen Domains wird das Identifizieren und Blockieren möglicher Spammer von einem speziellen Dienst übernommen (Sperrlistendienst). Wenn ausreichend viele Nutzer E-Mails einer bestimmten IP-Adresse als Spam markiert haben, wird diese Adresse vom Dienst blockiert. Auch wenn Sie Nachrichten von einer IP-Adresse senden, die blockiert wurde, weil sie jemand anders vorher zum Senden von Spam verwendet hat, kann Ihre E-Mail als unzustellbar zurückgewiesen werden.

Option 1: Empfänger legt Sie als zugelassenen Absender fest

Bitten Sie den Empfänger, dass er Ihren Domainnamen auf die Liste zugelassener Absender setzt.

Option 2: Empfänger setzt Ihre IP-Adressen auf die Zulassungsliste

Wenn der E‑Mail-Dienst des Empfängers keine zugelassenen Absender unterstützt, muss der IT‑Administrator des Empfängers die Absender-IP-Adressen von Gmail auf die Zulassungsliste setzen.

Hinweis:Den aktuellen Bereich der IP-Adressen von Google finden Sie im SPF-Eintrag von Google.

Maßnahmen von Google

Wir bitten Sperrlistendienste regelmäßig, unsere IP-Adressen zu entfernen, falls sie blockiert werden. Wir können aber nicht verhindern, dass unsere IP-Adressen von Diensten blockiert werden, und auch deren Entfernung von der Sperrliste nicht garantieren. Daher entfernen wir keine IP-Adressen, die auf einer Sperrliste sind.

IP-Adressbereiche von Google für Ausgangs-Mailserver